Allgemeine Geschäftsbedingung

01-01-2022

 

Verbindlichkeit


Die Hausordnung ist für alle Gäste der Oase-in-der-Stadt, einschließlich ihrer Parkplätze und Außenflächen, verbindlich. Mit dem Betreten der Oase-in-der-Stadt (einschließlich des Geländes und der Räumlichkeiten) erkennt jeder Besucher die Hausordnung an.

 

Vertragsabschluss


1. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Eintritt anhand der zugewiesenen Zugangscode. Bei Gutscheinen und Guthabenkonto kommt der Vertragsabschluss jeweils mit dem Eintritt zustande. Die Annahme durch die Oase-in-der-Stadt ist freibleibend. Die Buchung stellt lediglich einen Gutschein über den Eintrittspreis dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf Einlass. Die Oase-in-der-Stadt behält sich vor, Gästen auch bei Besitz einer gültigen Buchung und Zugangscode keinen Einlass zu gewähren, insbesondere bei Überfüllung, Personalmangel oder Bestehen eines Hausverbotes.

2. Mit der Buchung entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit.

3. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein die Oase-in-der-STadt in welcher Form auch immer hingewiesen oder Bezug genommen hat. Soweit es dem Gast entscheidend auf eine bestimmte Leistung ankommt, hat sich dieser vor Vertragsschluss beim Betreiber entsprechend zu informieren.

III. Einlass

1. Der Zutritt ist nur mit eigenen zugewiesenen Zugangscode gestattet.

2. Die Oase-in-der-Stadt behält sich insbesondere vor, Personen die unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln stehen, keinen Einlass zu gewähren.

3. Keinen Zutritt zur Oase-in-der-Stadt haben Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetztes, einer ansteckenden Krankheit, einer offenen Wunde oder an übertragbarem Hautausschlag leiden.

4. Personen, die wegen einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung hilflos sind oder einer Aufsicht bedürfen, dürfen nur mit einer volljährigen Begleitperson die Oase-in-der-Stadt besuchen. Dies gilt auch für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachts- oder Epilepsieanfällen, sowie bei Herz- Kreislauferkrankungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten und verantwortlichen erwachsenen Person gestattet.

6. Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Dies gilt für alle Tiere gleich welcher Art, Gattung oder Rasse und ungeachtet ihrer Größe.

 

Öffnungszeiten und Eintrittspreise


1. Die Eintrittspreise und sonstige Entgelte werden von der Oase-in-der-Stadt festgesetzt und öffentlich im Saunabereich der Oase-in-der-Stadt bekannt gemacht.
2. Die Aufenthaltsdauer einschließlich Aus- und Ankleiden richtet sich nach den gelösten Tarifen.
3. Gelöste Eintritte, Wertgutscheine etc. werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine die verloren gegangen sind oder innerhalb ihrer Geltungsdauer nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet.
4. Bei Inanspruchnahme von Sonderaktionen bzw. Rabatt- oder Geschenkgutscheinen ist pro Gast jeweils nur ein Rabatt oder Gutschein einlösbar. Dieser kann nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabatten kombiniert werden.
6. Die oase-in-der-stadt behält sich vor, jederzeit die Benutzung und das Angebot der Oase ganz oder teilweise einschränken (z.B. bei Kursen, Veranstaltungen, betrieblichen Störungen oder Sanierungen). Eine Rückerstattung bzw. Reduzierung des Eintrittspreises oder sonstige Ansprüche gegen die Oase-in-der-Stadt sind aus diesem Grunde ausgeschlossen.
7. Der erhalten Zugangscode ist nicht übertragbar und ist bis zum Verlassen der Oase-in-der-Stadt sorgfältig aufzubewahren. Die Oase-in-der-Stadt behält sich vor, die Zahlung bis zum Tageshöchstsatz für den Aufenthalt in der Oase-in-der-Stadt zu verlangen, falls dem Gast der Nachweis der Entrichtung des Eintrittspreises nicht gelingen sollte.
8. Eintrittspreise für gelöste oder verlorene Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet.


 

Hausrecht


1. Das Personal der Oase-in-der-Stadt übt gegenüber allen Gästen und sonstigen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals der Oase-in-der-Stadt ist Folge zu leisten.
2. Sollte das Aufsichtspersonal im Einzelfall (z.B. bei Gewitter) anordnen, dass die Schwimmbecken zu verlassen sind, ist den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.
3. Das Personal der Oase-in-der-Stadt ist berechtigt Gäste, welche die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder gegen Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung verstoßen, von der weiteren Nutzung auszuschließen, insbesondere ein Hausverbot zu erteilen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet bzw. wird eingefordert und der betreffende Gast des Platzes verwiesen. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Gast des Hausfriedensbruches strafbar.
4. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände verschafft, absichtlich kein Entgelt entrichtet bzw. dies versucht wird unverzüglich der Oase verwiesen und muss zusätzlich mit einer Strafanzeige rechnen.

 

Allgemeine Verhaltensregeln
 

1. Die Gäste der Oase-in-der-Stadt haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der Oase-in-der-Stadt nicht gefährdet werden. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass er weder sich selbst oder andere Gäste gefährdet, schädigt oder mehr als den Umständen nach vertretbar behindert oder belästigt.
2. Die Gäste haben sich im gesamten Bereich der Oase-in-der-Stadt in einem den Gegebenheiten angepassten Tempo zu bewegen, insbesondere im Bereich der Duschen darf nicht gerannt werden. Die Oase weist ausdrücklich auf die Rutschgefahr feuchter oder nasser Untergründe hin und empfiehlt daher außerhalb der Sauna das Tragen von Badeschuhen.
3. Es ist außerdem nicht gestattet:
– die Dienst- und Personalräume zu betreten
– Waffen, gefährliche Werkzeuge und Gegenstände, die leicht zerbrechen können (z.B. Glas, Porzellan etc.), mitzubringen
– Musikinstrumente und elektronische Tonwiedergabegeräte (z.B. Radio, Stereoanlage, Lautsprecher) mit sich zu führen und zu benutzen; hiervon ausgenommen sind tragbare Kleingeräte, soweit diese akustisch nicht von anderen Gästen wahrgenommen werden können (z.B. MP3-Player mit Kopfhörer und angemessener Lautstärke)
– zu rauchen (z.B. Zigaretten, elektronische Zigaretten, Pfeifen, Zigarren, Zigarillos) und zwar im gesamten Innen- und Außenbereich; ausgenommen hiervon sind die ausgewiesenen Raucherbereiche in den Außenanlagen
4. Im gesamten Bereich ist auf Sauberkeit und Hygiene zu achten. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt nach Aufwand,mind. 30,--€, belegt.
Jeder Gast der oase-in-der-stadt ist verpflichtet, sich vor dem Betreten der Bade-, Wellness- und Saunabereiche gründlich zu reinigen.
Darüber hinaus weist die Oase darauf hin, dass es nicht gestattet ist:
– Seifen oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes außerhalb der Duschanlagen zu verwenden
– den Innenbereich den gesamten Wellness- und Saunabereich mit Straßenschuhen zu betreten
– auf den Boden oder in das Badewasser auszuspucken oder zu urinieren bzw. den Thermen- und Saunabereich anderweitig zu verschmutzen
5. Die oase-in-der-stadt weist darauf hin, dass der öffentliche Austausch von Zärtlichkeiten von anderen Badegästen als störend empfunden werden kann und daher auf ein Minimum zu reduzieren ist.
Intime Handlungen, insbesondere Geschlechtsverkehr, ist auf dem gesamten Bereich der Oase-in-der-Stadt untersagt. Die Untersagung gilt auch für nicht einsehbare Bereiche wie Umkleiden, Toiletten oder Saunakabinen. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit Hausverbot – ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder – geahndet.
6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist gestattet.
Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine alkoholhaltigen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keine branntweinhaltigen Getränke.
Alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen. Bei Gefährdung oder Störung des Betriebes bzw. anderer Gäste und Nachbarn werden alkoholisierte Gäste – ohne Rückerstattung in Anspruch genommener Leistungen und Eintrittsgelder – des Saunabereiches verwiesen.
7. Fundgegenstände sind beim Betreiber abzugeben. Eine Mitnahme durch den Finder – auch zur Abgabe im Fundbüro – ist nicht gestattet.


Besondere Verhaltensregeln für den Sauna- und Thermenbereich


Die Besucher sind neben der Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln darüber hinaus zu folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:
1. Die Benutzung der Saunen erfolgt auf eigene Gefahr. Grundsätzlich dürfen die Saunaangebote nur von Personen genutzt werden, deren Gesundheitszustand das Saunieren zulässt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vorab einen Arzt zu konsultieren um mögliche Komplikationen auszuschließen.
2. Soweit die Oase-in-der-Stadt nichts Abweichendes regelt, ist die Saunaanlage ein textilfreier Bereich. Die Benutzung der Saunakabinen ist daher nur unbekleidet gestattet.
3. In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Handtuch unter den ganzen Körper zu legen, um somit jegliche Verunreinigung der Bänke zu vermeiden.
4. Es ist nicht gestattet Saunabänke mit Handtüchern oder ähnlichen Gegenständen zu reservieren.
5. Eigene Aufgussmittel dürfen mitgebracht und in der Sauna angewendet werden.
6. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Lüftungseinlässe, Saunaheizgeräte/- Öfen, Messfühler etc.) dürfen nicht mit Gegenständen (z.B. Handtüchern) belegt werden.
7. Vor dem Benutzen der Saunen, hat sich der Gast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.
8. Im gesamten Sauna- und Thermenbereich ist die Benutzung von eigenen Sitz und Liegemöglichkeiten jeglicher Art untersagt.

 

Umkleidekabinen


Für die Garderobe wird keine Haftung jeglicher Art übernommen. Die zur Verfügung gestellte Aufbewahrungsregal kann mit einem eigens mitgebrachten Vorhangschloss verschlossen werden. Die Oase-in-der-Stadt übernimmt keine Verwahrungspflichten. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung und sonstigen in der Garderobe aufbewahrten Gegenstände haftet die Oase-in-der-Stadt nicht. Dies gilt auch bei Beschädigung durch Dritte.

 

Haftung


1. Die Benutzung der Oase-in-der-Stadt und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes, unbeschadet der Verpflichtung der Oase-in-der-Stadt die Räumlichkeiten und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
2. Die Haftung der Oase-in-der-Stadt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes der Oase-in-der-Stadt aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden die der Gast der Oase-in-der-Stadt aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Oase-in-der-Stadt, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast der Oase-in-der-Stadt regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung der Oase-in-der-Stadt beschränkt sich jedoch der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
3. Das Abstellen von Fahrzeugen vor der Oase-in-der-Stadt bzw. auf Parkflächen der Oase-in-der-Stadt erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeuges seitens der Oase-in-der-Stadt findet nicht statt. Die in vorstehender Ziffer 2. geregelte Haftungsbegrenzung gilt entsprechend.
4. Die Oase-in-der-Stadt haftet ebenfalls nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt und Zufall sowie bei Mängeln, wenn der Schaden auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eingetreten wäre.
5. Die Benutzung und Verwendung ergänzender Angebote wie z.B. Aufgüsse, etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Im Zweifel empfiehlt die Oase-in-der-Stadt vor Benutzung und Verwendung entsprechender Angebote ärztlichen Rat einzuholen.
6. Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst sowohl auf den Park- und Außenflächen als auch in den Garten- und Außenbeckenbereichen der Oase-in-der-Stadt kommen. Die Benutzung der Außenflächen bei winterlicher Witterung erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Oase-in-der-Stadt oder bei Dritten verursacht hat. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Erziehungsberechtigten.

 Sonstiges


Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Wir wünschen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt.


 


 

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Wir sind auch zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.